Wer in Dubai seinen Platz an der Sonne sucht, liegt klimatisch richtig.
Weniger sonnig sind die Vertragsbedingungen in Dubai, die der Immobilienkäufer unterzeichnen muss. Meist weht ihm ein arktischer Orkan ins Gesicht, der schon manchen an den Rand des Ruins getrieben hat. In der Presse und im TV stellen sich die grossen wie Nakheel und Co. mit farbenfrohen Luxusbildern gern als die zuverlässigen Macher dar, doch der Schein trügt. Das die Käufer dieser angeblichen Luxusobjekte reihenweise vorgeführt werden wird in den Medien natürlich nicht gezeigt.
Oft geht der Albtraum schon nach der sogenannten Reservierung für das Traumferienhaus oder das Apartment los. Inzwischen liebgewonnene Praxis auch sogenannter renomierter Bauträger in Dubai ist eine kurios anmutende Hinhaltetaktik. Nachdem ein Käufer seine Anzahlung Kraft des unterzeichneten Reservierungsvertrages geleistet hat wartet er oft vergeblich auf den zugesagten Vertrag. Die in dem Reservierungsvetrag ausgemachten weiteren Raten möchte man dann aber schon fristgemäß haben. Nakheel, so haben wir erfahren spielt dieses Spiel gern.
Briefe werden nicht beantwortet, die vereinbarten Ratenzahlungen jedoch verlangt. Die angegebenen Fertigstellungsangaben sind oft reine Fantasie. Sobald sich ein Käufer erlaubt einen Anwalt zu nehmen , in der Hoffnung auf rechtlichem Weg zu einer Antwort auf seine Frage zu kommen, wird auch dieser Versuch oftmals scheitern. Dieses Hinhaltetaktik Spiel wird genüsslich von so vielen – auch den sogenannten renomierten – Developern betrieben.
Zu guter letzt bringt man es in Dubai sogar fertig dem Käufer zu drohen, und zwar in massiver Weise, wenn er nicht Ruhe gibt. Das sind die wahren Machenschaften von Nakheel und Co. wie Emaar , Al Fajer Properties und wie sie so alle heisen, die grossen renomierten die sich gern auf gigantischen Messeständen und in den Medien als die vertrauenwürdigen von Dubai darstellen.
Bezeichnend daher auch der Satz am Ende der Rede von Sheikh Mohammed bin Rashid als Maktoum and der FU Berlin: Many Leaders promise – we deliver.
Wenn man annehmen könnte, der Mann wisse nicht was in seinen eigenen Firmen wie Nakheel und der seiner Verwandten wie AL FajerProperties in Sachen Kundenfreundlichkeit von statten geht, dann könnte man ihm glauben.
Natürlich ist auch diesem Mann bekannt was tagtäglich in Dubai internationalen Immobilienkäufern mit unglaublicher Kaltschnäuzigkeit widerfährt und das tausenden eben nicht – delivered weerden wird …was ge-promised wurde.
Da fragt man sich natürlich: Warum läßt es dieser Mann zu, das auf diesem Weg das einst so PR reich aufgebaute Image vom Dubai Immobilienmarkt wie ein Kartenhaus zusammen brechen wird, das in Firmen wie Nakheel einstmals euphorische Kunden derart behandelt werden – damit der einstmalige Vertrauensbonus den die Kunden diesem Unternehmen entgegenbrachten – von Tag zu Tag auf Null sinkt ?
Teilweise haben Käufer mehr als 50 % der Kaufpreises gezahlt und warten seit Jahren darauf das auf der Baustelle mit den Arbeiten begonnen wird. Im schlechtesten Fall erhalten diese dann einen schlichten Brief mit dem Inhalt: Projekt gestrichen – Geld zurück, aber ohne Zinsen oder Entschädigung. Nach dem Motto: So wie es uns gefällt – nach dem Grund fragt man besser nicht – denn eine Antwort wird man nach der 100ersten Anfrage so oder so nicht bekommen.
Hinhaltetaktik, ein Flipping Spiel …..nichts sagen, nichts schreiben ist besser als jede weitere Ausrede die dann vielleicht noch zur Lüge motiert, besser Hoffnung und Geduld suggerieren , das funktioniert anscheinend.
Käufer warten Jahre hoffnungsvoll auf ihr Haus oder Apartment für das sie bereits die geforderten Raten gezahlt haben und finden dann nach Jahren Nichts oder etwas vor was so nicht gekauft wurde, was in den Hochglanzbroschüren und selbst in Verträgen so nicht angegeben war. Auch hier, ganz einfach nach Dubai Art. Wenn s dem Käufer nicht passt: Geld ohne Zinsen oder sogar nur einen Teil des gezahlten Gelde zurück… und tschüss.
Der letzte Hit um angebliches Vertrauen zu schaffen:
Der Gesetzgeber hatte nun ein Einsehen und erließ Vorschriften, die die Entwicklungsgesellschaften zwingen, den Kaufpreis bis zur Fertigstellung einer Immobilie auf einem Treuhandkonto anzulegen. Dort sind sie vor dem Zugriff der Gläubiger sicher.
Doch Achtung, auch diese könnte reiner Kulissenzauber sein.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es in der Regel keine “Häuslebauer”, die ihre eigenen vier Wände nach Maß errichten lassen. In der Praxis werden vor allem Ausländer Immobilien zunächst von einer der großen Projektentwicklungsgesellschaften erwerben. Dabei handelt es sich meist um halbstaatliche Firmen wie Emaar, Dubai Properties, Nakheel (Dubai), Mubadala, TDIC (Abu Dhabi), Tameer (Sharjah) oder RAK Properties (Ras Al Khaimah), um nur die größten zu nennen. Diese Megagesellschaften treten zwar in privatrechtlich organisierter Form auf – in der Regel als Aktiengesellschaften oder Holdings – befinden sich aber zum Großteil in Hand des Staates beziehungsweise in Händen der Entscheidungsträger in Staat und Gesellschaft. Von ihnen erwirbt der Käufer dann Eigentum, Nießbrauch oder ein ähnliches Nutzungsrecht – was Ausländern ohnehin nur in besonders ausgewiesenen Gebieten möglich ist.
Harsche Bedingungen für Erwerber
Im Normalfall sind die Verträge nicht aushandelbar, der Käufer wird vor die Wahl gestellt “friss oder stirb”, und das letztere ist beinahe wörtlich zu nehmen – bedenkt man das finanzielle Risiko, das dem vertraglichen Ungleichgewicht in der Regel anhaftet. So verwendet zum Beispiel Emaar eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der bei Verzug einer einzigen Kaufpreisrate der Verkäufer – also Emaar – zur Kündigung des Vertrags berechtigt ist und die bereits angezahlten Raten nicht rückerstatten muss, sofern eine Mahnung erfolglos geblieben ist. Unabhängig von ihrer bereits geleisteten Höhe verfällt dann die gesamte Anzahlung – eine mehr als harsche Konsequenz für den Käufer.
Umgekehrt kann es passieren, dass der Käufer den Kaufpreis beinahe abgestottert hat und das Projekt – aus welchen Gründen auch immer – nicht oder nicht ordnungsgemäß fertig gestellt wird. In der Praxis ist es gang und gäbe, Apartments sofort nach der Planung zu verkaufen. Eigentum oder Nutzungsrechte kann der Käufer erst nach Fertigstellung eintragen lassen. Zuvor muss er alle Raten gezahlt haben. Sicherheiten hat er keine – sieht man einmal von der Quasi-Vormerkung ab, die Art. 24 Abs. 2 Dubai Land Registration Law (Gesetz Nr. 7/2006) normiert. Entspricht das Apartment nicht dem Kaufvertrag oder wird es nie fertig gestellt, dann nützt dem Käufer auch eine Vormerkung wenig. Er muss in langwierigen Prozessen versuchen, an sein Geld zu kommen. Fällt die Entwicklungsgesellschaft in Konkurs, sieht er im schlimmsten Fall keinen Dirhem wieder.
Genau hier setzt der Gesetzgeber den Hebel an. Das Dubai-Gesetz Nr. 8/2007 über Sicherheitskonten für Immobilienentwicklungsprojekte bedient sich einer doppelten Strategie – Einrichtung von Sicherheitskonten und höhere gewerberechtliche Anforderungen an Entwicklungsgesellschaften.
Sicherheitskonten
Zum einen sind die Entwicklungsgesellschaften gehalten, Treuhandkonten einzurichten, auf die die Zahlungen der Käufer eingehen. Darüber hinaus sind Darlehen Dritter, die mit dem Projekt dinglich abgesichert werden – etwa im Wege einer Hypothek – auf das Konto einzuzahlen. Dort ist es der Verfügungsgewalt der Entwicklungsgesellschaft entzogen. Erst nach Bescheinigung der Fertigstellung (arab. schahâda al-indschâz), also nach Abnahme, sind 95% der Beträge frei gegeben. Die Gelder sind jedoch zweckgebunden und dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, Ausgaben des Projekts zu decken. Eine Stufenabnahme ist denkbar, so dass nach jedem Bauabschnitt über die Freigabe der Gelder zu entscheiden ist. Die Verfügungsgewalt über die restlichen 5% bekommt das Unternehmen erst, nachdem ein Jahr verstrichen ist, seit die Erwerber als Eigentümer oder Nutzungsberechtigte in das Grundbuch eingetragen sind. Dadurch wird das Unternehmen zur zügigen Umschreibung der Eigentums-/ Nutzungsrechte und der Beseitigung von Mängeln, die dieser entgegenstehen, angehalten.
Für jedes Immobilienprojekt ist ein solches Konto zu eröffnen (Art. 9 Abs. 2). Eine Entwicklungsgesellschaft richtet also so viele Konten ein, wie sie Projekte hat, wobei ein Projekt auch aus mehreren Gebäuden bestehen kann, sofern diese einen “Komplex” bilden. Das Gesetz definiert nämlich die “Entwicklung” (arab. tatwîr) als ein Projekt für mehrstöckige Gebäude oder einen “Komplex” (arab. mudschamma’ât) für Zwecke des Wohnens oder der Ausübung eines Handelsgewerbes (Art. 2).
Gläubiger der Entwicklungsgesellschaft haben keinen Zugriff auf das Geld. Sie können die Sonderkonten nicht pfänden (Art. 9 Abs. 1).
Spezielle Registrierungs- und Lizenzierungspflichten
Zum anderen dreht der Gesetzgeber an der gewerberechtlichen Schraube und verschärft die Anforderungen an Projektentwicklungsgesellschaften. Diese müssen sich nun in ein spezielles Register beim Dubai Land Department, das unter anderem die Funktion eines Grundbuchamtes wahrnimmt, registrieren lassen (Art. 4). Zuvor müssen sie eine Lizenz des Dubai Department of Economic Development einholen. Sie dürfen kein Marketing mehr betreiben ohne schriftliche Genehmigung des Land Departments (Art. 5). Auch der Verkauf einer noch nicht fertig gestellten Immobilien bedarf einer Sondergenehmigung. Wird mit der Bauausführung nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Erteilung der Genehmigung begonnen, löscht das Land Department die Gesellschaft aus dem Register (Art. 17). Bereits bestehende Unternehmen haben bis zum 28.12.07 Zeit, den neuen Anforderungen nachzukommen (Art. 18) – wobei das Land Department diese Frist nach seinem Ermessen verlängern darf. Die Behörde hat bereits angekündigt, Projekte, die zu mehr als 80% fertig gestellt sind, von der Pflicht zur Einrichtung eines Sicherheitskontos auszunehmen.
Zur Klarstellung: Das Gesetz gilt nur im Emirat Dubai. Andere Emirate haben bislang keine entsprechenden Regeln getroffen. Das Gesetz ist im Amtsblatt von Dubai Nr. 323 vom 28.6.07 auf den Seiten 5 – 11 verkündet worden. Es trat am gleichen Tag in Kraft. Eine englische Übersetzung stellt das Land Department unter http://www.dubailand.gov.ae/ld_website/PDFS/trust_law_eng.pdf zur Verfügung.
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